Allgemeine Geschäftsbedingungen Tanzwerk101
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das ABO-Angebot und alternative Angebote/Events des Tanzwerks101.
ABO-ANGEBOT
Das Tanzwerk101 bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an.
ABO-Karten
Nachdem Sie sich für ein ABO angemeldet bzw. dieses bezahlt haben, erhalten Sie von uns einmalig eine ABO-Karte. Bei Verlängerung des ABO oder Neuabschluss eines anderen ABO-Typs wird keine neue ABO-Karte herausgegeben. Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der ABO-Karte muss gegen eine Gebühr von CHF 5.– eine neue ABO-Karte erworben werden.
Eintritte, Punkteabbuchungen etc., werden mittels ABO-Karte elektronisch erfasst. Nach Ablauf des Abos werden diese automatisch gelöscht. Für allfällige Schäden oder Verlust der ABO-Karten haftet die Person, auf deren Namen die ABO-Karte lautet.
Nutzung und Hinterlegung (Timestop)
Nichtbenutzung der angebotenen Lektionen des Tanzwerk101 berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des ABO-Tarifs. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung) kann das ABO für die Dauer von mindestens einem Monat unterbrochen werden (Timestop). Es gilt ein maximaler Timestop von sechs Monaten.
Als triftiger Grund gilt: Schwangerschaft, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung. Der Timestop muss vor Abwesenheit aufgrund entsprechender Bestätigung bewilligt werden. Die Abo-Karte muss vor Beginn des Timestop am Front Desk zur Hinterlegung abgegeben werden. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.- pro Hinterlegung und ist im Voraus zu bezahlen.
Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.-. Das ABO wird nach bestätigtem Timestop mit angepasster Laufdauer versehen.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag, respektive ABO-Typ. Der Vertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach einem Jahr aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der ABO-Karte verfällt automatisch nach Vertragsende.
Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der Tanzwerk101 (>45 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der ABO-Vertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden.
Rückerstattung für Jahresabos:
Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % des Tarifs (*) i
im 2. Monat: Rückerstattung = 40 % (*)
im 3. Monat: Rückerstattung = 30 % (*)
im 4. Monat: Rückerstattung = 25 % (*)
im 5. Monat: Rückerstattung = 15 % (*)
im 6. Monat: Rückerstattung = 10% (*)
ab dem 7. Monat: keine Rückerstattung.
Rückerstattung für Halb-Jahresabos:
im 1. Monat: Rückerstattung = 50% des Tarifs (*)
im 2. Monat: Rückerstattung = 30% des Tarifs (*)
im 3. Monat: Rückerstattung = 10% des Tarifs (*)
ab 4. Monat: keine Rückerstattung.
(*) ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich CHF 30.- für den administrativen Aufwand.
Generell
Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung und die Nutzungsreglemente einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Nutzungsreglemente oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des ABO-Tarifs. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der ABO-Karten, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
Haftung
Für alle vom Tanzwerk101 organisierten Lektionen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Tanzwerk101 erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung des Tanzwerk101, der Migros oder seines Personals ausgeschlossen. Das Tanzwerk101 haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, ABO-Karten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Die Versicherung ist Sache der Kunden.
Betriebszeiten/Angebote
Das Tanzwerk101 ist mit Ausnahme von offiziellen Feiertagen sowie allfälliger Revision (ca. 2 Wochen/Jahr), Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Während den ordentlichen Schulferien und Feiertagen finden in der Regel die laufenden Angebote nicht im selben Rahmen (Stundenplan) statt, sondern es werden zum Teil spezielle alternative Angebote (Sommerkurse, Workshops, reduzierte Angebote etc.) stattfinden. Die Laufzeit der Abos wird während alternativen Angeboten, bei denen sie keine Gültigkeit haben, nicht unterbrochen. In solchen Fällen besteht keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Timestop. Das Angebot (Stundenpläne inkl. Tanzstile, Lehrkräfte, Zeiten, Level etc.) und die allgemeinen Betriebszeiten können jederzeit, unangemeldet durch das Tanzwerk101, geändert werden. Es besteht für kein Angebot einen Durchführungsanspruch. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung des ABOs.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass das Tanzwerk101 und die Klubschulen Migros Zürich sowie die Koordinationsstelle der Klubschulen des Migros-Genossenschafts-Bundes Ihre Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden können. Unsere Werbung können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
EDITIONS
Soweit nicht anders erwähnt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Betriebsordnung, Nutzungsreglemente und Weisungen des Tanzwerk101 auch für die Summer und X-mas Editions im Tanzwerk101.
- Alle Editions-Angebote müssen direkt bei der Anmeldung bezahlt werden.
- Eine Abmeldung ist nur möglich mit triftigem Grund wie Krankheit, Verletzung, oder Todesfall und ist nur mit Arztzeugnis möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- wird behoben.
- Vom Tanzwerk101 nicht durchgeführte Editions-Lektionen werden rückerstattet oder umgebucht.
- Du willigst ein, mit Bild- und Tonaufnahmen einverstanden zu sein, welche für Marketing Zwecke verwendet werden (Social Media, Webseite etc.).
- Private Bild- und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.
- Das Tanzwerk101/Genossenschaft Migros Zürich übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen
- Die Kinder von Teilnehmer*innen können nicht unbeaufsichtigt und ohne Betreuung gelassen werden.
- Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das Tanzwerk101/Genossenschaft Migros Zürich lehnt jede Haftung ab.
- Durch die Anmeldung sowie der Teilnahme an der Edition erklärt sich der/die Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Tanzwerk101 ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand Oktober 2021