Zulassung & Dauer

ZULASSUNG

Die Zulassung zum Diplomstudiengang Tanz setzt voraus, dass die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sind, einen Abschluss der Sekundarstufe II besitzen und eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen können.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag / Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Büro der HF Bühnentanz eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften der Abschlusszeugnisse
     
  • tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg
     
  • ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsergebnisse.

 

AUFNAHME "SUR DOSSIER" (GENIEKLAUSEL)

Für den Fall, dass das Einstiegsalter von 18 Jahren unterschritten wird, bestimmte Schul- oder Lehrabschlüsse nicht vorhanden sind und ein hohes Mass an künstlerischer und physischer Begabung vorliegt, gibt es die Möglichkeit „sur Dossier“ und auf Grund der sogenannten Genieklausel von der Schulleitung möglicherweise angenommen und immatrikuliert zu werden.

 

Zulassung und Dauer

 

1.1.1 HÖHERE FACHSCHULE FÜR ZEITGENÖSSISCHEN UND URBANEN BÜHNENTANZ

 

Zulassungsbedingungen:
Zum Bildungsgang zugelassen werden Kandidat(inn)en

a) mit einem Abschluss Berufliche Grundbildung Bühnentänzerin/Bühnentänzer EFZ in den beiden Fachrichtungen klassischer und zeitgenössischer Tanz, das als einschlägig gilt;

oder

b) die über einen in der Schweiz anerkannten oder gleichwertigen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen und die Bedingungen der Eignungsabklärung erfüllen;

oder

c) mit einer nachgewiesenen ausserordentlichen bühnentänzerischen Begabung und mit hervorragenden Resultaten.

 

Dauer des Studienganges:

  • 5400 Lernstunden (Drei Jahre Vollzeit): Ohne einschlägiges Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
     
  • 3600 Lernstunden (Zwei Jahre Vollzeit): Mit einschlägigem Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Zeitgenössische oder Klassische Richtung.