Aufnahmeverfahren GAB Schulbegleitend
Voraussetzungen
- besondere künstlerische Eignung
- körperliche Voraussetzungen
- Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung
- Abschluss der Primarschule (Mindestalter 13 Jahre)
Zulassung
Um an der Grundausbildung Bühnentanz Schulbegleitend aufgenommen zu werden, muss man sich zuerst bewerben und ein bestimmtes Zulassungsverfahren durchlaufen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus
- der Anmeldung zur Audition
- der Audition
- einer Probezeit
- einem individuellen Gespräch
Die Aufnahmeprüfung (Audition) besteht aus
- einer Prüfung in Ballett, Zeitgenössisch, Improvisation und Urbanem Tanz
- einem selbst kreierten Solo (max. 2 Minuten)
- einer Prüfung der körperlichen Eignung
- einem persönlichen Gespräch
Das Ergebnis der Audition wird innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahmeprüfung schriftlich mitgeteilt.
Probezeit
Die Probezeit dauert 7 Wochen und endet mit den Examen in den Fächern Ballett, Modern, Jazz und Urban. Das Ergebnis der Probezeit wird dem Bewerber mündlich im Rahmen eines individuellen Gesprächs mitgeteilt.
Anmeldung Audition
Die Grundausbildung Bühnentanz hält mehrmals im Jahr Auditionen ab.
Audition Daten 2023:
- 01.04.2023
- 13.05.2023
- 10.06.2023
Privatauditionen sind in Ausnahmefällen möglich.
Schnuppern
Persönliche Beratungsgespräche und Schnuppertage können nach Absprache jederzeit vereinbart werden.